AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung, Kauf und Reservierung von Eintrittskarten und für den Besuch von Veranstaltungen der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V..
Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten zu den Veranstaltungen der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. und der Zutritt zu den jeweiligen Veranstalltungen unterliegen den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) . Durch Erwerb oder Verwendung einer Eintrittskarte ist die Geltung der AGB akzeptiert.

Reservierung und Kauf
Jegliche Form von Reservierung gilt als verbindliche Bestellung.
Alle Karten werden ausschließlich im Namen der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. verkauft.
Die Bestellung von Eintrittskarten unterliegt den AGB.
Im Falle der Internetbuchung und / oder der telefonischen Buchung geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der Kaufvertrag ist bindend, wenn im Internet das Bestellformular abgeschickt oder die Bestellung telefonisch erteilt wurde.
Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. kommt zustande mit telefonischer Zusage, der Übersendung der Reservierungsbestätigung oder dem Erwerb der Eintrittskarten.
Zur Planung der Sitzordnung müssen Rollstuhlfahrer bei Kartenbestellung angegeben werden. Tiere dürfen nicht mit in die Veranstalltung gebracht werden.

Preise und Zahlung
Die genannten Eintrittspreise beinhalten den reinen Kartenpreis, es ist keine Gebühr für die Rechnungserstellung, den Kartenversand und für Druckmaterial wie Programmhefte enthalten.
Wird das Bestellangebot durch den Kunden akzeptiert, erhält er eine telefonische Reservierungsbestätigung oder eine Bestätigung per Email oder erhält den gewünschten Rechnungsbeleg. Zu diesem Zeitpunkt wird die Forderung (Gesamtkosten der vom Kunden reservierten Eintrittskarten zzgl. der eventuell anfallenden Bearbeitungsgebühr) festgesetzt. Bei Zahlung mittels Banküberweisung hat der Kunde sicherzustellen, dass der Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Konto und zu dem dort genannten Termin eingezahlt wird. Die Zahlung muss in Euro erfolgen. Sämtliche mit der Banküberweisung verbundenen Zahlungsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
Weicht bei Banküberweisung der gezahlte Betrag vom Rechnungsbetrag ab, wird die Bestellung abgelehnt. Sollte nach bereits erfolgreich durchgeführter Zahlung die Zahlung durch den Kunden wieder zurückgerufen bzw. storniert werden, so wird die Bestellung ebenfalls storniert. Alle dabei entstehenden Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Abholung der Karten am Veranstalltungsabend ist ausschließlich eine Barzahlung möglich. Eine Zahlung per Kredit- oder EC Karte ist nicht möglich.
Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung (bei Kartenabhohlung), Banküberweisung (nach Absprache).
Im Eintrittspreis ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 7 % enthalten. Sollte im Kartenpreis ein Gastronomieanteil enthalten sein, so unterliegt dieser dem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 19 %. Die genauen Preisbestandteile sind der Rechnung zu entnehmen.

Eintrittskarten
Bei Kartenbestellung besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 b BGB. Die Kartenbestellung ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Bei Sitzplatzvergabe ist die Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. nicht verpflichtet zusammenhängende Plätze zu vergeben. Am Theaterabend gilt freie Platzwahl.
Die Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. vertreibt Karten für ihre Veranstalltungen.
Der Zutritt zu den Veranstalltungen ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Nach den AGB berechtigt die Eintrittskarte nur den Inhaber zum Zutritt der Theater und zur Ausübung eventueller anderer Rechte des Karteninhabers nach den AGB.
Kartenerwerbern, Karteninhabern oder anderen ist es verboten Eintrittskarten an dritte Personen zu übertragen und dafür ein Entgelt zu verlangen, das höher ist als das an die Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. gezahlte oder zu zahlende Entgelt. Die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag zwischen Kartenerwerber und Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. bleiben unabhängig bestehen. Gleichfalls dürfen Eintrittskarten der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. nicht über das Internet angeboten und weiterverkauft werden.

Vorstellungsausfall und –verzögerung
Die Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. ist berechtigt Anfangszeiten und Daten der Vorstellungen, auch kurzfristig zu ändern.
Im Falle der Änderung von Vorstellungsterminen oder Anfangszeiten hat der Karteninhaber Anspruch auf eine Eintrittskarte gleicher Preiskategorie zu einer festgelegten verlegten Vorstellung. Für ausgefallene Vorstellungen werden Ersatztermine angeboten. Über eventuelle Änderungen der Anfangszeiten oder von Vorstellungsterminen muss sich der Karteninhaber im Vorfeld selbst informieren. Eine Erstattung des Kartenpreises bzw. eine Rücknahme, Umtausch oder Termintausch der Karten, sowie die Ausstellung eines Gutscheins über den Kartenpreis ist nicht möglich.

Haftung
Der Aufenthalt bei einer Veranstaltung der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. sowie der Theaterbühnen erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. haftet nur für Schäden, die von ihr, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen.
Außer bei vorsätzlichem Handeln und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Großen Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
Der Karteninhaber ist grundsätzlich verpflichtet, den Anweisungen der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. und seinen Beauftragten in der Veranstalltung Folge zu leisten.

Bild- und Tonmitschnitte
Fotos, Bild- und Tonmitschnitte dürfen nicht ohne Genehmigung der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. gemacht werden. Im Falle der Genehmigung bedarf die Verwendung des Materials ebenfalls der schriftlichen Zustimmung der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V..
Der Gast willigt mit Besitz und Verwendung seiner Eintrittskarte ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für eventuelle Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Große Bornheimer Karnevalsgesellschaft „STUTZER“ 1910 e.V. oder deren Beauftragten in Zusammenhang einer Vorstellung erstellt werden. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.

Sonstige
Alle Vertragsverhältnisse und die AGB unterliegen dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Stand: Frankfurt am Main, 14.10.2024